Was ist geplant?
Mit dem Bebauungsplan 1-118 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohngebäuden und eines Gebäudes für gewerbliche Nutzungen sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnbebauung und gewerblicher Nutzungen geschaffen werden.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich Bebauungsplan 1-118 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit für Teilflächen des Geländes zwischen Huttenstraße, Wiebestraße, Kaiserin-Augusta-Allee und Charlottenburger Verbindungskanal sowie für Abschnitte der Straße Neues Ufer und der Klarenbachstraße Art der Beteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Amtliche Bebauungsplannummer: 1-118 Zeitraum der Beteiligung: 10.03.2025 – 08.04.2025
Beteiligungsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen.
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 10.03.2025 bis 08.04.2025 von Montag bis Freitag von 10 bis 19:30 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr in der Schiller-Bibliothek, Müllerstr. 149, 13353 Berlin, im Foyer im Erdgeschoss bereitgehalten. Dort können Sie den Bebauungsplanentwurf einsehen.
Zusätzlich können Sie den Bebauungsplanentwurf im Rathaus Wedding, Stadtentwicklungsamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 030 9018 45852 oder per E-Mail (bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de) einsehen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Äußerungen hierzu abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein.
Ihre Stellungnahme können Sie u.a. formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über das auf dieser Seite befindliche Onlineformular abgeben.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.