Bebauungsplan II-201da „Humboldthafen Süd“ im Bezirk Mitte

Projektzeitraum: 14.10.2024 – 12.11.2024

Was ist geplant?

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans II-201da „Humboldthafen Süd“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des südlichen Bereichs des Humboldthafens geschaffen werden. Explizit erfolgt die Ausweisung zweier Kerngebiete östlich und westlich des Hafenbeckens sowie einer beidseitigen öffentlichen Uferpromenade. Publikumswirksame Nutzungen in den Erdgeschosszonen sind vorgesehen. Ziel ist eine Nutzung der Wasserlage als Teil des hochverdichteten Stadtquartiers und somit die Steigerung der Erholungsfunktion und eine Vernetzung mit dem Umfeld. Mit Genehmigung nach Planreife erfolgte bereits im Jahr 2013 der Bau eines Bürogebäudes auf den Flächen des östlichen Kerngebiets.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich Für das Gelände zwischen Alexanderufer, Kapelle-Ufer, Hugo-Preuß-Brücke, Rahel-Hirsch-Straße, Friedrich-List-Ufer und Stadtbahn sowie für Abschnitte der Stadtbahn und des Alexanderufers im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit (Geltungsbereich vgl. Planausschnitt) veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans II-201da mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs.

Art der Beteiligung: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Amtliche Bebauungsplannummer: II-201da

Zeitraum der Beteiligung: 14.10.2024 – 12.11.2024

Wie kann man sich beteiligen?

Vom 14.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 wird der Entwurf des Bebauungsplans im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen auch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Während der Veröffentlichungsfrist können Sie sich hier online äußern oder Stellungnahmen per E-Mail an II-201da@senstadt.berlin.de übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich vor Ort oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II A 23 / 29 -) abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden in der abschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der genannten Frist, weil nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Wo wird der Planentwurf veröffentlicht?

Sie können die Unterlagen in den unten aufgeführten Downloads einsehen und sich hier online äußern.
Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, in Raum 0026 zur Verfügung gestellt.

Wann wird der Planentwurf veröffentlicht?

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt vom 14.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 030 90173-4495 / -4485 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (II-201da@senstadt.berlin.de ) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, in Raum 0026 zur Verfügung gestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetz-buchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Jetzt mitmischen!

Bebauungsplan III-233-1

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen (Gewerbegebiet). Er soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 2022 in einem Wettbewerbsverfahren ermittelten städtebaulichen Entwurf für den Blockinnenbereich zwischen Gustav-Meyer-Allee und Voltastraße schaffen. Vorgesehene Nutzungen sind neben Büroflächen auch Produktion und Forschung. Zudem entstehen öffentlich nutzbare Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität, neue Durchwegungen sowie eine zentrale Grünfläche.

JETZT MITMISCHEN!