Was ist geplant?
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines siebengeschossigen Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäudes. Durch das Bauvorhaben wird die Blockrandbebauung geschlossen und die Straßenzusammenführung Birkenstraße Ecke Rathenower Straße räumlich gefasst. In dem Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude sollen Mietwohnungen, Büros und im Erdgeschoss eine Gewerbenutzung entstehen. 10 % der Wohnungen werden mietpreisgebunden sein.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf II-26-1VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit für die Grundstücke Rathenower Straße 63, 64 und Birkenstraße 2 Art der Beteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Amtliche Bebauungsplannummer: II-26-1VE Zeitraum der Beteiligung: 27.11.2024 – 03.01.2025
Beteiligungsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (u. a. über das auf dieser Seite befindliche Onlineformular oder per E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (zum Beispiel postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstr. 146, 13353 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ort: Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanens II-29-1VE wird mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/ sowie über die Beteiligungsplattform des Landes Berlins: https://mein.berlin.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in der Schiller-Bibliothek, Müllerstr. 149, 13353 Berlin, im Foyer im Erdgeschoss von Montag bis Freitag von 10:00 bis 19:30 Uhr und samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30 c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.