Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Klimaschutzziele zu erreichen, haben die Bundesregierung und Bundestag im Jahr 2022 umfassende Gesetze erlassen. Diese wurden im Jahr 2023 noch einmal angepasst und die Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien deutlich angehoben. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien (Wind, Solar, etc.) stammen. Damit das erreicht werden kann, wurden den Bundesländern mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie an Land benötigt werden.
Berlin ist dadurch – wie die übrigen Stadtstaaten auch – dazu verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2027 einen Anteil von 0,25 % und bis zum Ende des Jahres 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 % der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Das entspricht etwa 446 ha.
Nachweisen kann das Land Berlin diese Windenergiegebiete in einem Flächennutzungsplan. Hierfür ist aber eine Änderung des bisherigen Flächennutzungsplans notwendig, was 2024 durch einen Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingeleitet wurde.
Für das Erreichen des Berliner Flächenbeitragswertes gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz wird das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Mit Hilfe verschiedener gesetzlicher, technischer und fachlicher Ausschluss- und Restriktionskriterien wurde eine Vorzugskulisse im Umfang von ca. 596 ha identifiziert, die Gegenstand dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist.
Diese Kulisse besteht aus insgesamt 8 Windenergiegebieten – zum Teil mit mehreren Teilflächen (insgesamt 15 Flächen) – in den Bezirken Pankow, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Reinickendorf. Die Flächen liegen hauptsächlich in den Randbereichen von Berlin.
Weitere Informationen zur Beteiligung und zum betroffenen Gebiet findet Ihr hier.