Glossar

Beteiligung bringt viele Begriffe mit, die im Alltag selten vorkommen. Hier erklären wir die wichtigsten. Klickt auf einen Begriff, dann klappt die Erklärung auf.

Ein rechtsverbindlicher Plan des Bezirks, der für ein bestimmtes Gebiet festlegt, was dort gebaut werden darf — etwa Art und Höhe der Gebäude oder Grünflächen. Bei einem Bebauungsplan ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Gremium aus Bürger*innen, Politik und Verwaltung, das die Bürger*innenbeteiligung im Bezirk Mitte begleitet. Er gibt Stellungnahmen ab, zum Beispiel wenn jemand ein neues Vorhaben vorschlägt.

Der geregelte Ablauf, in dem Bürger*innen zu einem konkreten Vorhaben mitreden können — mit einem Ziel, einem Zeitraum und einem festgelegten Gestaltungsspielraum.

Die Verwaltung des Bezirks Mitte. Es entscheidet am Ende, ob zu einem Vorhaben ein Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.

Das gewählte Bezirksparlament von Mitte. Ihr könnt euch dort direkt einbringen, zum Beispiel in der Einwohner*innenfragestunde oder mit einem Vorhabenvorschlag.

Ein fester Teil jeder BVV-Sitzung, in dem Einwohner*innen Fragen an das Bezirksamt stellen können.

Eine förmliche Bitte der BVV an das Bezirksamt, etwas zu tun — zum Beispiel eine Beteiligung durchzuführen. Das Bezirksamt entscheidet darüber selbst.

Der übergeordnete Plan für ganz Berlin, der in groben Zügen festlegt, welche Flächen wofür genutzt werden sollen. Er ist die Grundlage für die Bebauungspläne der Bezirke.

Beteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und einem festen Ablauf folgt — etwa bei Bebauungsplänen. Wer sich äußern darf, wann und in welcher Form, steht im Gesetz.

Freiwillige Beteiligung ohne gesetzliche Vorgabe. Der Bezirk kann Format, Zeitpunkt und Zielgruppe frei wählen — zum Beispiel Werkstätten, Umfragen oder Kiezspaziergänge.

Eine Suche auf mein.berlin.de, mit der ihr euch anzeigen lassen könnt, was gerade in eurer Umgebung läuft. Ihr könnt Suchen speichern und euch benachrichtigen lassen.

Die Regeln, nach denen Beteiligung im Bezirk Mitte stattfinden soll. Sie wurden im Sommer 2017 vom Bezirksamt und von der BVV beschlossen. Die Vorhabenliste ist einer ihrer zentralen Bausteine.

Die Beteiligungsplattform des Landes Berlin. Dort werden Vorhaben und Beteiligungsverfahren veröffentlicht, und dort gebt ihr eure Beiträge ab.

Ein Team vor Ort in einem festgelegten Gebiet, das Nachbarschaftsprojekte unterstützt und zwischen Bewohner*innen und Verwaltung vermittelt.

Die Landesverwaltung Berlins. Ihre Vorhaben stehen nicht auf der Vorhabenliste des Bezirks, können Mitte aber trotzdem betreffen.

Ansprechpersonen in den einzelnen Stadtteilen von Mitte, die Beteiligung und Nachbarschaftsarbeit vor Ort begleiten.

Ein Projekt des Bezirks — zum Beispiel ein Umbau, eine Planung oder die Eröffnung einer Einrichtung. Zu einem Vorhaben kann, muss aber nicht, ein Beteiligungsverfahren gehören.

Die jährlich veröffentlichte Übersicht über laufende und geplante Vorhaben im Bezirk Mitte. Sie zeigt unter anderem, ob eine Beteiligung geplant ist.

Der Weg, ein ganz neues Vorhaben anzuregen, das noch nicht auf der Vorhabenliste steht. Ihr reicht ihn bei der BVV ein.