Warenhaus Müllerstraße (Karstadt am Leopoldplatz)
Entwicklung des Gebäudes mit den Stadt- und Kiezbewohner:innen.
Inhaltliche Beschreibung
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen (Gewerbegebiet). Mit dem Bebauungsplan wird der vorhandene Gewerbestandort planungsrechtlich gesichert und bestandsorientiert weiterentwickelt. Durch den Ausschluss u.a. von großflächigem Einzelhandel und von Spielhallen soll der Verdrängung kleinteiliger, produzierender Betriebe entgegengewirkt werden. geplanter Umsetzungszeitraum / Stand: 2020 – 2024
Betroffenes Gebiet:
Quitzowstraße 51, 52 und 54 – 56, 10559 Berlin
Art der Finanzierung:
öffentliche Mittel
Beteiligung:
Ja
Begründung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Baugesetzbuch. Zum Zeitpunkt der Beteiligungsverfahren werden die Unterlagen in mein.berlin.de zur Verfügung gestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand im Herbst 2020 statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB folgt im weiteren Verfahren.
Ansprechpartner:
Paul Heller
Stadtentwicklungsamt
Tel.: (030) 9018 45838
E-Mail: paul.heller[at]ba-mitte.berlin.de
Entwicklung des Gebäudes mit den Stadt- und Kiezbewohner:innen.
Ganze Straßenabschnitte werden für einen gewissen Zeitraum für den kompletten Durchgangsverkehr sowie das Parken gesperrt, sodass die Straße Platz für sicheres Spielen, Begegnen und andere Aktivitäten bietet. Welche Straße soll gesperrt werden?