Anregung von Beteiligungen im Bezirk Mitte

Bei vielen Vorhaben plant die Verwaltung bereits ein, Beteiligungsverfahren durchzuführen. Wenn dies nicht geplant ist, kannst du selbst eine Beteiligung anregen.
 

FALL A: Du möchtest, dass eine Beteiligung zu einem Vorhaben stattfindet, das bereits auf der Vorhabenliste steht, zu dem aber bisher keine Beteiligung vorgesehen ist.
 

Wende dich an das Büro für Bürger*innenbeteiligung, die zuständige Stadtteilkoordination oder direkt an die zuständige Stelle in der Verwaltung des Bezirks. Du kannst dich auch direkt an die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wenden, zum Beispiel während einer Einwohner*innenfragestunde. 

Wählst du den Weg über die BVV, so berät diese über deine Anregung. Wird sie befürwortet, gibt die BVV ein Ersuchen an das Bezirksamt. Bei beiden Wegen entscheidet schließlich das Bezirksamt, ob eine Beteiligung durchgeführt wird. 
Du hast eine Idee für ein Vorhaben, das zwar in 
der Zuständigkeit der Bezirksverwaltung liegt, 
aber bisher nicht auf der Vorhabenliste steht. 

FALL B: Du möchtest, dass dazu eine Bürger*innenbeteiligung stattfindet.
In diesem Fall kannst du bei der BVV einen sogenannten Vorhabenvorschlag einreichen.

Dabei unterstützt das Büro für Bürger*innenbeteiligung gerne. Die BVV wird dann eine Stellungnahme des Beteiligungsbeirats einholen und über den Vorschlag beraten. Wird der Vorschlag befürwortet, bittet die BVV das Bezirksamt, das Vorhaben umzusetzen und eine Beteiligung durchzuführen. Auch hier liegt die finale Entscheidung über euren Antrag beim Bezirksamt.

Wer kann mich bei der Anregung von Beteiligungen unterstützen?

Für alle Fragen zur Anregung von Beteiligungen und Vorhaben kannst du dich jederzeit an das Büro für Bürger*innenbeteiligung wenden. Wir erklären dir genau, welche formalen Anforderungen deine Anregung erfüllen muss, wie der Prozess abläuft und was ihr tun könnt, wenn euer Vorschlag abgelehnt wird.

Schemata zur Beteiligungsanregung