Formale Beteiligung / Bebauungspläne

Die Bauleitplanung

Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Ihr Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Daher sollen bei der Planung und Ausgestaltung der Flächennutzung soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen berücksichtigt werden.

Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde erforderlich ist. Ein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht allerdings nicht. Die Bauleitplanung setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen (B-Pläne) als verbindlichen Bauleitplänen.

Wo ist die Bauleitplanung gesetzlich geregelt?

Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gesetzlich geregelt. So besteht eine einheitliche planungsrechtliche Grundlage für alle Bundesländer. Die konkreten Anforderungen an ein Bauvorhaben werden hingegen in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer formuliert.

Im Baugesetzbuch wird das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen geregelt. Es enthält Vorgaben darüber, welche Inhalte in einem Bebauungsplan festgesetzt werden können und welche Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen sind. Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind im Aufstellungsprozess möglichst frühzeitig zu beteiligen, dies kann auch mehrmals in einem Verfahren erfolgen.

Die Baunutzungsverordnung wiederum bestimmt Art und Maß der baulichen Nutzungen. Das umfasst die in Bauleitplänen festsetzbaren Baugebietstypen, beispielsweise Wohn-, Gewerbe- oder Sondergebiete, welche Nutzungen und Bauweisen innerhalb dieser Gebiete zugelassen werden können sowie die überbaubare Grundstücksfläche.

Was sind Flächennutzungspläne?

Flächennutzungspläne stellen als vorbereitende Bauleitpläne die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt oder Gemeinde in ihren Grundzügen dar. Sie sind nicht grundstücksscharf. Aus ihnen kann man die geplante Verteilung der Flächen entnehmen, also wo sich Gebiete für Wohnungen, Gewerbe, Grünflächen oder andere Nutzungen in der Stadt befinden sollen. Die Flächennutzungspläne werden in Berlin durch das Abgeordnetenhaus beschlossen und fortlaufend an die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse angepasst.

Dazu werden regelmäßig Änderungsverfahren durchgeführt, bei denen auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Flächennutzungsplan ist eine verbindliche Grundlage für die öffentliche Verwaltung. Für die Bürger*innen der Stadt ist er rechtlich unverbindlich.

Was sind Bebauungspläne?

Ein Bebauungsplan gilt für räumliche Teilbereiche einer Gemeinde, die grundstücksscharf eingegrenzt sind. Für die Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne sind in Berlin die Bezirke verantwortlich. Nur bei Bebauungsplänen mit gesamtstädtischer Bedeutung wird das Verfahren durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Ob und wann Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden entscheidet der Bezirk bzw. die Gemeinde, je nachdem, ob aktuelle Entwicklungen oder gesamtstädtische Ziele dies erfordern.

Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan wird als Satzung, in Berlin als Rechtsverordnung beschlossen. Damit wird er sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger*innen rechtsverbindlich. Die Bebauungspläne sind u.a. aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln und konkretisieren dessen Vorgaben. Sie schaffen detailliert das Recht, welche Nutzungen auf einem Grundstück zulässig sind. So kann ein Bebauungsplan in einem Wohngebiet beispielsweise neben dem Wohnen bestimmte Nutzungen für zulässig oder unzulässig erklären. Damit kann die Ansiedlung von gewollten Nutzungen begünstigt und von störenden oder ungewollten Nutzungen verhindert werden. In den Bebauungsplänen kann auch festgelegt werden, wo auf einem Grundstück gebaut werden darf, wie groß die überbaubare Fläche ist oder welche Höhe ein Gebäude erreichen kann. Durch solche Festlegungen wird die Entwicklung einer Gemeinde wesentlich bestimmt.

Wie kann ich mich beteiligen?

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bezirk Mitte möchte auf einer vorher gewerblich genutzten Fläche ein Wohngebiet mit Kindertagesstätte entwickeln. Dazu wird ein erster Bebauungsplanentwurf mit Begründung erstellt. Dieser Bebauungsplan enthält die beabsichtigte Nutzung der Flächen, die Begründung beinhaltet die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplans wird dann im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus ausgestellt und im Internet veröffentlicht. Nun habt ihr die Möglichkeit, euch den Plan und die Begründung anzuschauen. Wenn ihr zu der Planung Anregungen haben oder wichtige Aspekte eurer Ansicht nach nicht berücksichtigt wurden (Beispielsweise liegt die Kita zu dicht an einer lauten Straße, die geplanten Wohngebäude sind zu hoch oder es wurden zu wenig Begrünungsmaßnahmen geplant), könnt ihr dazu eine Stellungnahme innerhalb einer festgelegten Frist abgeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz abgewogen und können ggf. zu einer Änderung des Plans führen.

In der Regel wird parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine frühzeitige Behörden-beteiligung durchgeführt. Die erste Stufe der Beteiligung sollte in einer frühen Planungsphase erfolgen, um schon zu Beginn des Verfahrens private oder öffentliche Betroffenheiten zu ermitteln, um diese bei der Konkretisierung der Planung zu berücksichtigen. Dabei können auch verschiedene Alternativen der Planung vorgelegt werden.
Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz legt fest, wie lange eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung stattfindet, in der Regel sind das vier Wochen. Alternativ hat der Bezirk auch die Möglichkeit, eine Bürger*innenveranstaltung durchzuführen. Über die beabsichtigte Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in den Tageszeitungen und auf der Internetseite des Bezirksamtes informiert.
In einigen Fällen kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Bebauungsplan geändert oder ergänzt wird und sich dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen ergeben („Vereinfachtes Verfahren“ in Paragraf 13 des BauGB).

Die öffentliche Auslegung

Vor der öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen, die von den Bürger*innen sowie den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, wird ein detaillierter Planentwurf mit einer ausführlichen Begründung für das künftige Wohngebiet erstellt.

Die folgenden Änderungen könnten dabei in den Bebauungsplan eingearbeitet werden:

  • Der Standort der Kindertagesstätte wird verlegt und grenzt nun an eine Parkanlage.
  • Für die Wohnhäuser wurde die Höhe beibehalten, jedoch eine Verpflichtung zur Dachbegrünung aufgenommen.


Dieser nun konkrete Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung muss mindestens eine Woche vor Beginn ortsüblich (im Amtsblatt Berlin) bekannt gemacht werden. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung in den Tageszeitungen und im Internet. Der Bebauungsplan wird zusammen mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung und Denkmalschutz ausgelegt und auf dessen Internetseite sowie auf mein.berlin.de veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist haben alle Interessierten die Möglichkeit den Plan einzusehen und Anregungen und Änderungswünsche abzugeben. Diese Stellungnahmen werden dann vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz ausgewertet.
Das Ergebnis der Abwägung aller während des Verfahrens eingegangenen Anregungen wird anschließend der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt. Diese beschließt dann den Bebauungsplan als Rechtsverordnung.
Manchmal kommt es zu Änderungen der Planung nach der Behördenbeteiligung oder nach der öffentlichen Auslegung. Dann sind die Beteiligungsschritte in der Regel erneut durchzuführen. Gibt es dabei nur geringfügige Änderungen am Planinhalt, besteht aber auch die Möglichkeit, hier nur die direkten Betroffenen erneut zu beteiligen.

Inwieweit eure Stellungnahme im Bebauungsplan berücksichtigt wurde, teilt euch der Fachbereich zum Abschluss des Verfahrens schriftlich mit.

Wie erfahre ich, ob es in Mitte aktuell ein Bebauungsplanverfahren gibt?

Weitere Informationen zur verbindlichen Bauleitplanung, eine Übersicht über aktuelle Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung sowie eine Übersicht aller Bebauungspläne im Bezirk Mitte findet ihr auf der Seite des Fachbereichs Stadtplanung.

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen findet ihr eine grafische Übersicht über den Ablauf von Bebauungsplanverfahren und eine Lesehilfe für Bebauungspläne.