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September, 2024

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Rückblick der Veranstaltung: Bürger*innenräte und ihr Potential für den Bezirk Mitte

Das Büro für Bürger*innenbeteiligung möchte sich bei allen Gästen und Beteiligten für das Gelingen der Informationsveranstaltung „Bürger*innenräte und ihr Potential für den Bezirk Berlin-Mitte“ am 24.05.2024 bedanken.

Hier finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung, also die Präsentationen und eine Aufzeichnung der Vorträge zur weiteren Verwendung. Wir hoffen, dass die Veranstaltung geholfen hat, die Möglichkeiten und Grenzen des Formats aufzuzeigen und zu weiterem Nachdenken anzuregen.

Das Büro für Bürger*innenbeteiligung bietet an, auch zukünftig bei der Vernetzung zum Thema Bürger*innenräte im Bezirk Mitte zu unterstützen. Außerdem stehen wir Politik und Verwaltung beratend zur Seite wenn es darum geht, ob und für welche Themen Bürger*innenräte etabliert werden sollten und welche Voraussetzungen für ihr Gelingen zu schaffen sind.

Folgende Erkenntnisse haben wir dabei aus der Veranstaltung mitgenommen:

Bürger*innenräte sind losbasierte, deliberative Beteiligungsformate. Sie werden in der Regel für eine begrenzte Zeit und mit einer konkreten Fragestellung eingesetzt, um Lösungen oder Empfehlungen für Politik und Verwaltung zu erarbeiten.

Durch die Auswahl per Losverfahren können im Idealfall auch Menschen erreicht werden, die bei anderen Beteiligungsformaten zu den schwer oder gar nicht erreichbaren Zielgruppen gehören. Die repräsentative Besetzung, verbunden mit einer entsprechenden Perspektivenvielfalt und dem geringe Lobbyeinfluss in Bürger*innenräten erhöht die Legitimität des Verfahrens und der Ergebnisse, die durch den Austausch begründeter Einzelpositionen zustande gekommen sind. So kann wechselseitiges politisches Vertrauen aufgebaut, der Spaltung der Gesellschaft entgegengewirkt und somit die Demokratie gestärkt werden.

Als Voraussetzungen für Bürger*innenräte wurden u.a. ihre sinnvolle Verortung auf einer Ebene (z.Bsp. Bezirk, Stadtteil oder Kiez), eine klare Benennung der Adressat*innen der Ergebnisse, Verbindliche und klare Entscheidungsspielräume und –Kompetenzen herausgearbeitet.

Eine Einsetzung ist prinzipiell über mindestens zwei Wege denkbar: Über eine Einsetzung durch die Bezirksverwaltung oder, indem Bürger*innen für die Einsetzung bei Politik und Verwaltung einsetzen. Wie bei allen Beteiligungsformaten, ist es wichtig, vorab die Frage zu beantworten, welche Ziele mit der Einsetzung verfolgt werden. Nur so kann ermittelt werden, ob das Format tatsächlich das richtige Mittel der Wahl ist, um das Ziel zu erreichen. Weitere Hinweise zu Bürger*innenräten und ihrer Organisation finden Sie u.a. hier.

Neben vielen positiven Aspekten sollen aber auch die Grenzen des Formates nicht ausgeblendet werden. So führen Bürger*innenräte nicht automatisch zu einer Stärkung der Demokratie – dies erfordert einen flächendeckenden Diskurs, der die gesamte Bevölkerung mit einbezieht. Letztendlich kommen in Bürger*innenräten nur ein Bruchteil der Bevölkerung mit Politiker*innen in Kontakt kommt, weshalb der Aufbau von wechselseitigem Vertrauen ist nur begrenzt möglich ist und sogar die Gefahr besteht, bestimmte Themen in einen Bürger*innenrat auszulagern und damit aus der Öffentlichkeit herauszunehmen. Eine Überhöhung der Bedeutung von Bürger*innenräten kann dann zur Gefahr werden, wenn gleichzeitig andere Beteiligungsformen, die potenziell allen Bürger*innen offenstehen, vernachlässigt werden. Bürger*innenräte funktionieren daher am besten als Teil eines größeren Beteiligungskonzepts. Weitere Ausführungen zu Bürger*innenräten und den damit verbunden Missverständnissen sind u.a. hier zu finden.