Beteiligung an der Erarbeitung des Kiezblock-Konzepts für den Antonkiez

Projektzeitraum: 10.04.2024 – 27.05.2024

Das Bezirksamt verfolgt eine schrittweise Umsetzung der flächenhaften Beruhigung des Kfz-Verkehrs zur Förderung einer vielfältigeren Nutzbarkeit des Straßenraums in den Wohnkiezen im Bezirk Mitte.

Der Antonkiez ist mit seinen engen, versiegelten Straßen und der hohen Bevölkerungsdichte stärker als viele andere Innenstadtkieze durch Luft-, Lärm- und Hitzebelastungen betroffen. Ein Großteil der Belastungen steht in engem Zusammenhang mit dem fahrenden und stehenden Kfz-Verkehr, der heute das Straßenbild des Kiezes dominiert – viele Kreuzungen sind lebensgefährlich zugeparkt, während Flächen für für Kinder und Ältere, für nachbarschaftliches Leben und Grünraum außerhalb von Parks kaum vorhanden sind.

Mit der “Kiezblock-Strategie hat das Bezirksamt Mitte begonnen, die Sicherheit im Fußverkehr zu priorisieren und eine stärkere Nutzbarkeit des Straßenraums zu fördern, der vielfältigere Ansprüche erfüllt. Dafür wird eine konsequente Beruhigung des Kfz-Verkehrs in den Wohnkiezen des Bezirks durchgesetzt. 

Erst dann können von den Anwohner*innen gewünschte und klimatisch notwendige Umgestaltungen des Straßenraums in den Fokus genommen werden. Hierbei sollen Flächen zur Entsiegelung bzw. Erweiterung der Grünen und Blauen Infrastruktur identifiziert und ideal als mehrfach nutzbare Räume gestaltet werden. 

Ziel ist es, den stark beanspruchten Stadtraum schrittweise für unterschiedlichere Funktionen und Nutzer*innen fit zu machen. Ein weiteres Ziel neben der Verkehrssicherheit ist es, gesundheitliche Risiken durch Lärm-, Luft- und Hitzebelastung zu reduzieren.

Im mehrstufigen Beteiligungsprozess wird dafür gemeinsam mit Teilen der Nutzer*innen und Anwohner*innen ein Kiezblock-Konzept erarbeitet. Das Konzept soll neben den Ansprüchen der einzelnen Verkehrsarten auch die vielfältigen anderen Ansprüche an die Nutzung des öffentlichen Straßenraums berücksichtigen und konkrete Maßnahmen vorschlagen. Diese müssen zugleich verkehrsrechtlich möglich sein und die begrenzten Ressourcen schlau und bedarfsgerecht priorisieren bzw. gerecht auf die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Nutzer*innen verteilen.

Zu Beginn der Konzeptentwicklung werden an öffentlich zugänglichen Plätzen Informationen zur Verkehrssituation vor Ort gesammelt, um konkrete Konfliktlagen zu erfassen sowie Sorgen, Wünsche und erste Lösungsansätze für Kiezblocks aus dem Alltag der im Kiez verkehrenden Menschen zu sammeln. Gemeinsam mit den Ergebnissen einer repräsentativen Haushaltsbefragung und der bezirklichen Beschlusslage sowie der bekannten Konzepte und Datengrundlage bilden diese die Basis für die Vorplanung.

Das vorläufige Kiezblock-Konzept wird in Bürger*innen-Werkstätten gemeinsam weiterentwickelt und Maßnahmen für die Umsetzung priorisiert. Um möglichst unterschiedliche Stimmen zu beteiligen, werden die Teilnehmenden der Werkstätten zuvor per Losverfahren in einer repräsentativen Stichprobe ermittelt und zur Teilnahme eingeladen. Da die Teilnahme aller Anwohner*innen des Kiezes weder leistbar ist, noch verarbeitbar wäre, baut die Beteiligung auf repräsentative Formate auf und solche, die direkt, ohne Aufwand im Lebensalltag der Menschen im Kiez stattfinden.

Der Umsetzungsprozess erfolgt vrsl. schrittweise in aufeinander aufbauenden Umsetzungsphasen. Die priorisierten und durch das Bezirksamt positiv geprüften Maßnahmen werden soweit möglich durch reversible Eingriffe umgesetzt, d.h. einige Maßnahmen werden zunächst temporär umgesetzt. Eine begleitende Evaluation soll zeigen, welche Maßnahmen in einem weiteren Schritt nötig sind, um ortsfremden und gefährdenden motorisierten Verkehr innerhalb des Kiezblocks weiter zu reduzieren, die Verkehrssicherheit des Straßenraums zu erhöhen und Platz für andere Nutzungsansprüche bzw. -arten zu schaffen.

Das Bezirksparlament (BVV) unterstützt die Kiezblocks-Strategie des Bezirksamts im Rahmen mehrerer Beschlüsse. Der genaue Wortlaut der Beschlüsse kann nachgelesen werden in den Drucksachen (DS) DS 0963/VIDS 3149/V und DS 0343/VI.

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