Checkpoint Charlie 2022

Projektzeitraum: 10.11.2022 – 29.11.2022

Städtebauliches Dialogverfahren zum Bildungs- und Erinnerungsort.

(C) zebralog

Die ehemalige Grenzübergangsstelle Checkpoint Charlie zählt heute zu den bekanntesten Orten Berlins und soll – so steht es im Koalitionsvertrag – als wichtiger Gedenkort der deutsch-deutschen Teilung bewahrt und weiterentwickelt werden.

2018 startete der „Partizipationsprozess Zukunft Checkpoint Charlie”. Es wurden sieben städtebauliche Testentwürfe erstellt, aus denen die „Checkpoint Charlie DNA“ sowie „Städtebauliche Leitlinien“ abgeleitet wurden. Darauf aufbauend wurde der Bebauungsplan 1-98 entwickelt, durch den Senat beschlossen und im Jahre 2020 festgesetzt. Damit wurde die Entwicklung eines Bildungs-und Erinnerungsortes (Gemeinbedarfsfläche) einschließlich einer Freifläche (Stadtplatz) sowie eine gemischte Nutzung mit hohem Wohnanteil planungsrechtlich gesichert.

In dem jetzt anstehenden Dialogverfahren Checkpoint Charlie werden anknüpfend an die vorangegangenen Verfahren städtebauliche und kulturfachliche Leitlinien für einen engeren Betrachtungsraum entwickelt. Dieser umfasst die Blöcke der ehemaligen Grenzübergangsstelle Friedrichstraße und des ehemaligen Grenzkontrollpunkts Checkpoint Charlie und erstreckt sich beidseits entlang der Friedrichstraße zwischen Kochstraße und Krausenstraße. Im planerischen Fokus steht der gestaltbare öffentliche Raum mit den im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen für Stadtplatz und Gemeinbedarf, den Straßen sowie die Fassaden und Übergänge der angrenzenden Grundstücke. Ziel ist es, den Checkpoint Charlie als Bildungs- und Erinnerungsort zu entwickeln und dabei zugleich Themen wie Nutzungen/Aktivitäten, Mobilität, Stadtklima im öffentlichen Raum zu berücksichtigen.

Die Chance des Dialogverfahrens liegt darin, die städtebaulichen und kulturfachlichen Diskussionen sowohl in fachlich anspruchsvollem Rahmen als auch in der ganzen Breite und Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft zu führen. Dies birgt viele Vorteile:

1. Die Planungen finden eine mediale Resonanz in der Öffentlichkeit, was die Einbindung zentraler politischer Akteure erleichtert.

2. Die verständliche Aufbereitung für die Öffentlichkeit fokussiert auf die wesentlichen Fragen und beseitigt Unklarheiten.

3. Die Vielfalt der Meinungen und geäußerten Bedarfe führt zu intensiven Diskussionen und erleichtert die Konsensfindung.

Ziel des Dialogverfahrens ist es, bis zum Ende des Jahres 2022 verbindliche städtebauliche und kulturfachliche Eckpunkte erarbeitet werden, die als Basis für weitere Planungsverfahren dienen.

Ergebnisse werden im Anschluss des Dialogverfahrens, voraussichtlich im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.

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Bebauungsplan 1-112a

Mit dem Bebauungsplan 1-112a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Kultur und Kleingewerbe sowie denkmalgerechte Nachverdichtungen geschaffen werden. Dabei sollen die bestehende Nutzergruppen am Standort gesichert werden.

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