Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich Bebauungsplan für das Grundstück Siemensstraße 27 und die angrenzenden Grundstücke zwischen Siemensstraße und Erna-Samuel-Straße sowie Teile der Siemens- und der Erna-Samuel-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit. Art der Beteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Amtliche Bebauungsplannummer: II-189 Zeitraum der Beteiligung: 12.06.2023 – 11.07.2023
Beteiligungsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Sie können den Plan und die zugehörige Begründung einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die Planung einfließen.
Der Bebauungsplan wird einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches aufgestellt.
Zeit: Vom 12. Juni bis einschließlich 11. Juli 2023 nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (030) 9018-45 838 oder per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de während der Dienststunden Montag bis Mittwoch 9.00 – 15.00 Uhr, Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr und Freitag 9.00 – 14.00 Uhr.
Ort: Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 166.
Ihre Stellungnahme können Sie u.a. formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über das auf dieser Seite befindliche Onlineformular abgeben.
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungs-planverfahrens“, die mitausliegt.
Zu Beginn dieses Bebauungsplanverfahrens wurde bereits 1998 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund des großen zeitlichen Abstands und der zwischenzeitlich erfolgten Aktualisierungen in den Planunterlagen wird dieser Beteiligungsschritt nun wiederholt.