Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-113VE „Deutsches Herzzentrum Charité“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding

Projektzeitraum: 08.04.2024 – 10.05.2024

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-113VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Klinikgebäudes als Hochhaus für das Deutsche Herzzentrum Charité auf dem „Campus Virchow-Klinikum“ (CVK) im Bezirk Mitte von Berlin geschaffen werden.

Was ist geplant?

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-113VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Klinikgebäudes als Hochhaus für das Deutsche Herzzentrum Charité auf dem „Campus Virchow-Klinikum“ (CVK) im Bezirk Mitte von Berlin geschaffen werden.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich Für eine an das Nordufer angrenzende Teilfläche des Grundstücks Augustenburger Platz 1 (Charité Campus Virchow Klinikum) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Wedding veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-113VE mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs. Art der Beteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Amtliche Bebauungsplannummer: 1-113VE Zeitraum der Beteiligung: 08.04.2024 – 10.05.2024

Wie kann man sich beteiligen?

Vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-113VE im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen auch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Sie können eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der genannten Frist, weil nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Wo wird der Planentwurf veröffentlicht?

Sie können die Unterlagen im Internet einsehen und sich hier online äußern. Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, in Raum 106 zur Verfügung gestellt.

Wann wird der Planentwurf veröffentlicht?

Die Veröffentlichung im Internet erfolgt vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90139-4489 / -4446 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (1-113VE@senstadt.berlin.de) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 106 zur Verfügung gestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die mit veröffentlicht wird.

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Bebauungsplan 1-112a

Mit dem Bebauungsplan 1-112a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Kultur und Kleingewerbe sowie denkmalgerechte Nachverdichtungen geschaffen werden. Dabei sollen die bestehende Nutzergruppen am Standort gesichert werden.

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