
Bebauungsplan 1-118 – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit dem Bebauungsplan 1-118 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Wohngebäuden und eines Gebäudes für gewerbliche Nutzungen sowie die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnbebauung und gewerblicher Nutzungen geschaffen werden.