Jaho Turm

Bebauungsplan 1-109VE (Jaho Stadtturm)

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-109 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Geschäfts- und Bürohochhauses mit drei Untergeschossen, öffentlich zugänglichen bzw. öffentlich wirksamen Nutzungen im Erdgeschoss sowie ersten und letzten Obergeschoss geschaffen werden.

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