Bebauungsplan 1-109VE (Jaho Stadtturm)
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-109 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Geschäfts- und Bürohochhauses mit drei Untergeschossen, öffentlich zugänglichen bzw. öffentlich wirksamen Nutzungen im Erdgeschoss sowie ersten und letzten Obergeschoss geschaffen werden.