Bebauungsplan III-140-1VE “Warenhaus am Leopoldplatz” (Karstadt)

Projektzeitraum: 30.10.2023 – 01.12.2023

Bebauungsplan für die Grundstücke Müllerstraße 25 / Antonstraße 47, Antonstraße 46 und das Flurstück 554 (Schulstraße 5-6 tlw.) sowie die davor liegenden Straßenflurstücke bis zur Fahrbahnmitte.

Das Bebauungsplanverfahren III-140-1VE wurde am 22. August 2023 durch das Bezirksamt Mitte von Berlin eingeleitet (Aufstellungsbeschluss) um den Warenhausstandort am Leopoldplatz zusichern und dessen Transformation zu einem gemischt-genutzten Gebäudekomplex zu ermöglichen. Mit der Integration von Wohnungen (anteilig 40% Sozialwohnungen) sowie kleinteiligen Flächen für Einzelhandel, Gewerbe, Gastronomie und Dienstleistungen sollen die Besonderheiten des Kiezes aufgegriffen und gestärkt werden.

Unter weitgehendem Erhalt des bestehenden Tragstruktur ist die Entwicklung eines lebendigen Gebäudekomplexes mit ca. 49.500 m² (BGF) für Büros, Warenhaus, Wohnen sowie kleinteilige Flächen für Gewerbe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und gemeinwohlorientierte Nutzungen geplant.
Der neue Gebäudekomplex soll sich nicht mehr in der Logik eines klassischen Warenhauses nach außen abgrenzen, sondern sich über verschiedene Angebote in sein Umfeld integrieren. Die Versorgungs- und Ankerfunktion des Gebäudes für das Hauptzentrum Müllerstraße soll nicht nur erhalten werden, sondern wird durch dessen bessere Integration in den Stadtraum, sowie durch die neu entstehenden Wohn- und Arbeitsplätze sogar gestärkt. Die neue Gebäudekubatur mit zurückgestaffelten aufgesetzten Bauteilen schafft erzeugt damit eine aufgelockerte Struktur. Durch die gestaffelten Bauteile gelingt eine verträgliche Höhenentwicklung, die vermittelnde Übergänge zu den Nachbargebäuden aufweist, indem sich die Traufkanten in die Umgebung einfügen.
Weiterhin werden die Nutzungen durch teilweise öffentliche und qualitätvolle Aufenthaltsbereiche auf den Dachflächen ergänzt und somit die Attraktivität im Stadtteilzentrum Müllerstraße gestärkt.

Über Baukörper- und Nutzungsfestsetzungen sowie den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages soll die Realisierung des architektonisch-städtebaulichen Entwurfs, der in einem vorgelagerten wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurde, sowie die Verwirklichung und langfristige Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen sichergestellt werden.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Müllerstraße 25 / Antonstraße 47, Antonstraße 46 und das Flurstück 554 (Schulstraße 5-6 tlw.) sowie die davor liegenden Straßenflurstücke bis zur Fahrbahnmitte Art der Beteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Amtliche Bebauungsplannummer: III-140-1VE Zeitraum der Beteiligung: 30.10.2023 – 01.12.2023

Beteiligungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Sie können den Plan und die zugehörige Begründung einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die Planung einfließen.

Der Bebauungsplan wird einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches aufgestellt.

Beteiligungszeitraum: Vom 30. Oktober bis einschließlich 1. Dezember 2023
Beteiligungsform: online
alternative Beteiligungsmöglichkeiten: Einsicht in die Beteiligungsunterlagen im Stadtentwicklungsamt Mitte (Raum 164), nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (030) 9018-45 814 oder per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de

Ihre Stellungnahme können Sie u.a. formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über ein Onlineformular abgeben.

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